S a t z u n g

des Vereins für Geschichte und Heimatpflege

der Gemeinde Wickede (Ruhr) e.V.

 

  • 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

 

Der Verein führt den Namen „Verein für Geschichte und Heimatpflege der Gemeinde Wickede (Ruhr) e.V.“. Er hat seinen Sitz in 58739 Wickede (Ruhr). Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Arnsberg unter der Nr. 90303 eingetragen.

 

  • 2 Zweck, Tätigkeit und Gebiet des Vereins

 

Der Verein befasst sich mit Geschichte und Heimatpflege der Gemeinde Wickede (Ruhr). Er will Überliefertes und Neues sinnvoll vereinen, pflegen und weiterentwickeln, damit Kenntnis der Heimat, Verbundenheit mit ihr und Verantwortung für sie in der gesamten Bevölkerung auf allen dafür in Betracht kommenden Gebieten geweckt, erhalten und gefördert werden.

Zu diesem Zweck unterhält der Verein eine Sammlung von Büchern, heimatkundlichen Bei-trägen, Handschriften, Fotos, Kunstgegenständen usw.

Er führt Vortragsabende und heimatkundliche Ausstellungen durch und gibt regelmäßig die Zeitschrift „Information für Heimatfreunde“ heraus.

Ferner befasst sich der Verein mit der Erstellung einer Chronik der Gemeinde Wickede (Ruhr). Außerdem will der Verein anregend, aufklärend und beratend bei den vielfältigen Aufgaben der Heimatpflege mitwirken.

Der Verein will sich weiter für die Verschönerung der Gemeinde und für die Erhaltung der Sitten und Gebräuche einsetzen.

 

Der Arbeitsbereich des Vereins umfasst das Gebiet der Gemeinde Wickede (Ruhr). Darin sind eingeschlossen die Ortsteile Wickede, Echthausen, Wimbern, Wiehagen und Schlückingen.

 

Dieses Ziel soll durch die eigene Arbeit des Vereins und durch enge Zusammenarbeit mit dem Heimatgebiet, den örtlichen Behörden und anderen Vereinen und Einrichtungen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, erreicht werden.

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung und erstrebt keinen materiellen Gewinn. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person oder Stelle durch Verwaltungsausgaben oder Zuwendungen für Zwecke, die dem Verein fremd sind, begünstigt werden.

 

  • 3 Mitgliedschaft

 

Der Verein besteht aus Einzelmitgliedern, die natürliche und juristische Personen sein können. Die Aufnahme in den Verein ist mit schriftlichem Aufnahmeantrag beim Vorstand einzureichen. Männer und Frauen, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

 

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen. Er ist dem Vorstand schriftlich spätestens bis zum 1. Dezember mitzuteilen.

 

Mitglieder, die die Interessen des Vereins schädigen, können ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes nach Anhörung des Beirats.  

 

  • 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

Jedes Mitglied hat das Recht, an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, dort sein Stimmrecht auszuüben und sich unabhängig davon in Vereinsangelegenheiten an den Vorstand zu wenden. Durch die Mitgliedschaft wird kein Anspruch auf das Vereinsvermögen erworben.

 

Jedes Mitglied ist verpflichtet, Ziele und Zweck des Vereins nach Kräften zu unterstützen und den festgesetzten Mitgliederbeitrag  zu entrichten. Der Beitrag wird zum 1. April des laufenden Geschäftsjahres im Wege des Einzugsverfahrens erhoben.

 

  • 5 Vereinsorgane

 

Organe des Vereins sind:

  1. a) der Vorstand
  2. b) der Beirat
  3. c) die Mitgliederversammlung

 

  • 6 Vorstand

 

Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins, insbesondere führt er die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.  Er beschließt über Anträge und Aufnahme in den Verein.

 

Der Verein wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mit je einem weiteren Vorstandmitglied vertreten.

 

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.

 

Die einzelnen Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Nach jeweils 2 Jahren scheidet die Hälfte der Vorstandmitglieder aus. (Die erste Reihenfolge wird durch Los bestimmt.)  Wiederwahl ist zulässig.

 

Mindestens einmal in jedem Halbjahr tritt der Vorstand zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Gegenseitige Vertretung der Vorstandsmitglieder ist dabei unzulässig.

 

 

  • 7 Beirat

 

Der Beirat unterstützt den Vorstand bei der Durchführung seiner Aufgaben. Er besteht aus höchstens 9 Personen. Diese werden von der Mitgliederversammlung ebenfalls auf die Dauer von 4 Jahren berufen.

 

Der Beirat soll mindestens zweimal im Jahr zusammentreten, auf jeden Fall vor der Jahreshauptversammlung. Beirat und Vorstand des Vereins werden zu diesen Sitzungen vom Vorsitzenden eingeladen.

 

  • 8 Mitgliederversammlung

 

Wenigstens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) statt. Sie soll mindestens eine Woche vor dem festgesetzten Termin vom Vorsitzenden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden. Die Schriftform wird durch Veröffentlichung im lokalen Teil der Wickeder Tageszeitung „Soester Anzeiger“ oder in der Vereinszeitschrift „Information für Heimatfreunde“ gewahrt.

 

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet nur auf Grund eines Beschlusses des Vorstandes oder dann statt, wenn mindestens 1/10 aller Mitglieder es schriftlich beantragen.

 

Jedes Vereinsmitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme; Vertretung ist unzulässig.

 

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Mitgliederversammlung berät den Vorstand und gibt Anregungen für seine Arbeit.

Insbesondere hat sie folgende Aufgaben:

  1. Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes des Vorstandes,
  2. Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer,
  3. Entlastung des Vorstandes,
  4. Bestimmung des Wahlverfahrens für durzuführende Wahlen,
  5. Wahl des Vorstandes, des Beirats und der Kassenprüfer,
  6. Festsetzung der Beiträge und Beratung von Anträgen,
  7. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.

 

Die Kassenführung ist vor der Mitgliederversammlung durch 2 Kassenprüfer zu prüfen, die dem Vorstand oder Beirat nicht angehören dürfen.

 

  • 9 Arbeitsausschüsse

 

Zur Durchführung besonderer Aufgaben werden Arbeitsausschüsse gebildet, deren Mit-glieder von Vorstand nach Anhörung des Beirats berufen werden. Die Arbeitsausschüsse wählen ihren Vorsitzenden selbst.

 

  • 10 Versammlungsleitung und Beschlussfassung

Vorstandsitzungen, Sitzungen des Beirats und Mitgliederversammlung werden von Vorsitz- enden, bei dessen Abwesenheit vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Sind beide ver-hindert, so übernimmt das an Lebensalter älteste Vorstandmitglied den Vorsitz.

 

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von ¾ der Stimmen der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des jeweiligen Vorsitzenden den Ausschlag, bei Wahlen entscheidet das Los.

 

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes und des Beirats werden in einer Niederschrift aufgenommen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden.

 

  • 11 Ehrenamtliche Tätigkeit

 

Die Tätigkeit im Verein ist ehrenamtlich.

 

  • 12 Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu besonderen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Bei Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an die Gemeinde Wickede (Ruhr). Sie hat es zu gemeinnützigen Zwecken im bisherigen Sinne zu verwenden.

 

Diese Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 15. Januar 2020 beschlossen worden.

 

Wickede (Ruhr), den 15. Januar 2020

Vorsitzender                            stellv. Vorsitzender   

                       (Kampmann, Josef)                        (Schreiber, Herbert)                          

              

                                 

Kassierer                                       Schriftführer

(Bräker, Ronald)                        (Schwarzkopf, Günter)

 

 

  (Arndt, Theo)                        (Neuhaus Manfred)                    (Grote, Hans-Werner)

Beiratsmitglied                           Beiratsmitglied                            Beiratsmitglied